Nutzungsbedingungen Hüpfburgen:

 

Ammerländer Zeltverleih

Inhaber Arno Kleinert, Auf den Linden 10, 26188 Edewecht    

Telefon 0172-4427884

 

 

 

Nutzungsbedingungen Hüpfburgen

 

1. Aufbau:

 

Ÿ  Bauen Sie die Hüpfburg auf ebenen Untergrund auf. Dieser muss frei von spitzen Steinen, Ästen oder anderen scharfen und spitzen Gegenständen sein. Optimal eignet sich eine Wiese.

Ÿ  Legen Sie die mitgelieferte Plane unter die Hüpfburg.

Ÿ  Bauen Sie die Hüpfburg nicht in der Nähe von Wasser oder Feuerquellen (z. B. Grill) auf.

Ÿ  Legen Sie die zusammengefaltete Hüpfburg immer mit 2 Personen auseinander.

Ÿ  Stellen Sie die Hüpfburg so auf, dass Sie immer den Eingangsbereich und Hüpffläche gut einsehen können.

Ÿ  Befestigen Sie die Hüpfburg mit den mitgelieferten Bodenankern (Heringen) durch die Schlaufen am Boden. Somit wird ein Überschlagen vermieden.

Ÿ  Schließen Sie das Gebläse an dem Luftschlauch an. Achten Sie darauf, dass der Luftschlauch mit dem Riemen fest um das Gebläse gebunden ist, damit dieser nicht während der Nutzung abrutscht.

Ÿ  Schalten Sie das Gebläse ein, nachdem Sie es an das Stromnetz angeschlossen haben und warten Sie, bis die Hüpfburg komplett aufgeblasen ist.

 

2. Benutzung:

 

Ÿ  Die Hüpfburg darf nur unter Aufsicht einer erwachsenen Person genutzt werden.

Ÿ  Die Maximalgewichtsangabe gilt nicht als Maximalgewicht einer Person, sondern als Maximalgewicht für die Maximalanzahl Kinder. Erwachsene dürfen wegen der hohen Punktbelastung die Hüpfburg nicht benutzen.

Ÿ  Achten Sie darauf, dass Alter und Größe der Kinder, die gleichzeitig die Hüpfburg benutzen, vergleichbar ist.

Ÿ  Die Aufsichtsperson hat darauf zu achten, dass die Anzahl der spielenden Kinder und das zulässige Maximalgewicht eingehalten wird. Die Aufsichtsperson sollte möglichst früh eingreifen, wenn einzelne Kinder durch ihr Verhalten andere Kinder gefährden.

Ÿ  Speisen und Getränke dürfen grundsätzlich nicht mit in die Hüpfburg genommen werden.

Ÿ  “Schuhe aus” - Hüpfburgen dürfen nicht mit Schuhwerk genutzt werden.

Ÿ  Hosen- und Jackentaschen sollten kontrolliert werden, damit keine spitzen, harten, scharfen oder gefährlichen Gegenstände wie Stifte oder Haarspangen zu Verletzungen führen.

Ÿ  Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen oder ähnliche Gegenstände müssen vor der Benutzung der Hüpfburg abgelegt werden.

Ÿ  Einige Kinder versuchen immer wieder die Sicherheitsnetze, welche die Hüpfburg begrenzen als “Sprungwand” zu benutzen. Die Sicherheitsnetze sind dazu nicht geeignet sich von diesen “zurückfedern” zu lassen. “Reinspringen” und “Rückfedern” zerstört das Sicherheitsnetz.

Ÿ  Ziehen Sie die Hüpfburg nie alleine an einer Bodenschlaufe. Wenn Sie die Hüpfburg an einen anderen Platz stellen möchten, bitte mit mehreren Personen an mehreren Schlaufen anpacken.

Ÿ  Achten Sie darauf, dass das Gebläse während der gesamten Benutzung stets aufrecht steht und dass die Luftanzugsöffnung nicht verdeckt ist. Kinder dürfen nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände hineinstecken. (Unfallgefahr!)

 

3. Nichtbenutzung

 

Ÿ  Die Benutzung der Hüpfburg bei Regen und starkem Wind ist untersagt. Die beaufsichtigende Person hat sofort die Hüpfburg zu sperren und gegebenenfalls abzubauen.

Ÿ  Bei Beschädigung der Hüpfburg ist eine Weiterbenutzung ebenfalls untersagt.

 

 

Stand Mai 2015

Hier können Sie sich die Bedingungen als pdf herunterladen.

Aktuelles

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© Elke Kleinert-Krüger